Seligenstadt – September 2011. Eine neue Form der Vermögensanlage hält Einzug in den Vertriebsalltag: das partiarische Darlehen. Diese Beteiligungsvariante dürfte den meisten Kleinanlegern unbekannt sein, erfreut sich bei vorwiegend unseriösen Vertrieben allerdings steigender Beliebtheit. Das hat gute Gründe: Das partiarische Darlehen erfordert keinen Verkaufsprospekt laut Verkaufsprospektverordnung. Der Freie Berater klärt über diesen fragwürdigen Produkttyp auf.
Immer wieder berichtet Der Freie Berater über verschiedenste Beteiligungsformen und klärt über deren Risiken auf. Mittlerweile hat Der Freie Berater für seine Leser alle gängigen Varianten analysiert, darunter Genussrechte und -scheine, stille Beteiligungen und auch Kommanditbeteiligungen. Nun kommt mit dem so genannten „partiarischen Darlehen“ eine neue Variante auf den Markt. Kaum ein Anleger hat dieses Wort jemals gehört, kaum einer kann erklären, worum es sich dabei handelt.
Anbieter suchen traditionell nach einer Vermögensanlage, die leicht zu verkaufen ist. Und das trifft auf das partiarische Darlehen zweifelsohne zu. Der Freie Berater kennt den Grund: Die Vermittlung eines partiarischen Darlehens erfordert nicht einmal einen Verkaufsprospekt gemäß der Verkaufsprospektverordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Das erspart dem Anbieter Aufwand, Kosten und selbstverständlich auch die mühevolle Aufgabe, den staatlichen Auflagen gerecht z Lesen Sie hier weiter...